AGB

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Wer mit der Abkürzung „e. V.“ nichts anzufangen weiß, hier die Erläuterung nach wikipedia:

Der Verein (etymologisch aus vereinen „eins werden“ und etwas „zusammenbringen“) bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.
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